Information über freiwillige Barrierefreiheit
Gemäss § 3 Abs. 3 BFSG sind sogenannte „Kleinstunternehmen“ (weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz) von den Pflichten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) befreit. Unternehmen, die als Kleinstunternehmen gelten, müssen die Barrierefreiheitsanforderungen in Onlineshops oder auf Webseiten nicht erfüllen, diese also nicht barrierefrei gestalten.
Auf unserer Website bieten wir dennoch freiwillig ein Tool an, welches die Barrierefreiheit unterstützt. Wir sind bestrebt, unsere Website für ein möglichst breites Publikum zugänglich zu machen und benutzerfreundlich zu gestalten. Das verwendete Tool bietet Besuchern mit bestimmten Behinderungen die Möglichkeit, die Benutzeroberfläche und das Design der Website nach ihren Wünschen anzupassen.
Trotz unserer Bemühungen, Besuchern die Anpassung der Website an ihre Barrierefreiheitsanforderungen zu ermöglichen, besteht die Möglichkeit, dass einige Seiten oder Abschnitte noch nicht vollständig barrierefrei sind.
Wir bemühen uns, die Website kontinuierlich zu verbessern und neue Features und Funktionen entsprechend dem technischen Fortschritts hinzuzufügen. Wenn Sie Fragen oder Vorschläge haben, wenden Sie sich an den Eigentümer der Website. Bitte verwenden Sie hierfür entweder unser Kontaktformular oder die Kontaktdaten dieser Website.