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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) - Umsetzung für Shopware

Produktinformationen "Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) - Umsetzung für Shopware"

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen zur Umsetzung von Barrierefreiheit in verschiedenen Bereichen, zum Beispiel dem Onlinehandel oder bei Telekommunikationsdienstleistungen. Damit müssen auch Websites und Webshops barrierefrei gestaltet sein. Unternehmen, die gegen das BFSG verstoßen, müssen mit hohen Strafen rechnen.

Gemäss § 3 Abs. 3 BFSG sind sogenannte „Kleinstunternehmen“ (weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz) von den Pflichten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) befreit. Unternehmen, die als Kleinstunternehmen gelten, müssen die Barrierefreiheitsanforderungen in Onlineshops oder auf Webseiten nicht erfüllen, diese also nicht barrierefrei gestalten.

Die freiwillige Umsetzung einer barrierefreien Website oder eines barrierefreien Onlineshops lohnt sich dennoch für alle Unternehmen und bringt zusätzliche Vorteile.

Barrierefreie Websites & Onlineshops: Einfacher für alle Nutzer

Barrieren im Internet verhindern, dass eine Website für alle Menschen zugänglich ist. Erst durch digitale Barrierefreiheit können alle Menschen ein Internet-Angebot ohne Einschränkungen nutzen.


Eine barrierefreie Website lohnt sich für alle Unternehmen, denn: Laut des Statistischen Bundesamts leben in Deutschland 7,8 Millionen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung (Stand: Ende 2021). Gestalten Sie Ihre Website barrierefrei, erreichen Sie somit auch mehr potentielle Kund*innen. Darüber hinaus nützt Barrierefreiheit nicht nur Menschen mit Behinderung, unsere Gesellschaft wird immer älter und auch Senioren sind sehr oft bei der Nutzung von Websites auf Hilfe angewiesen. Durch Barrierefreiheit sind Websites leichter bedienbar und so alle Nutzer*innen zufriedener.


Vorteile von Barrierefreiheit im Internet: Eine größere Zielgruppe erreichen

Wenn Sie Ihre Website barrierefrei gestalten, erreichen Sie eine breitere Zielgruppe und damit auch mehr potenzielle Kund*innen, denn Ihre Inhalte, Produkte und Dienstleistungen sind für jeden zugänglich.


Eine benutzerfreundliche Website ist die wichtigste Voraussetzung für den Erfolg Ihres Internetauftritts, denn sie führt Nutzer*innen Ihres Online-Angebots schneller und effizienter zum Ziel. Das gilt für Menschen mit Behinderung, die Hilfsmittel wie Screenreader benutzen oder auch für Menschen, die Ihr Web-Angebot auf dem Smartphone nutzen. Barrierefreie Elemente sorgen dafür, dass alle Menschen die Website besser bedienen können. Ein hoher Kontrast nutzt beispielsweise Menschen mit Sehbehinderung, aber auch Menschen ohne Sehbehinderung, die ihr Smartphone draussen bei hellem Licht nutzen.

Suchmaschinen belohnen Barrierefreiheit: Denn bei Google & Co. wird Ihr Online-Auftritt leichter gefunden, wenn dieser nutzerfreundlich und leicht zugänglich gestaltet ist.

Mit Ihrem barrierefreien Online-Auftritt zeigen Sie, dass soziale Verantwortung zu einer modernen Präsenz im Internet gehört. Sie tragen zu digitaler Teilhabe bei und erreichen mit Ihren Inhalten Menschen mit und ohne Behinderung.

Wir unterstützen Sie zuverlässig bei der Prüfung und Optimierung Ihres Shopware-Shops.